DRE obsiegt im Rechtsstreit um Zugangsrecht zur Halle-Hettstedter-Eisenbahn
Nach langem Rechtsstreit zum Betretungsrecht der Deutsche Regionaleisenbahn zu den Anlagen, insbesondere der Gleise der Halle-Hettstedter-Eisenbahn in Halle an der Saale erklärte der Bundesgerichtshof nun in seiner aktuellen Rechtssprechung, dass der DRE als Inhaber der Konzession zum Betreiben der Eisenbahnstrecke auch das Betreten der Grundstücke erlaubt ist, um diese Genehmigung umsetzen zu können, auch wenn die Grundstücke und Anlagen an einen Dritten veräußert wurden.
Damit hat die Deutsche Regionaleisenbahn die Möglichkeit, die Strecke Halle-Hettstedt wieder durch geeignete Maßnahmen Schritt für Schritt instandzusetzen. Ebenso wirkt dieses Urteil auch auf den Streit um die Muldentalbahn, wo der Eigentümer das Betreten der Strecke bislang ebenfalls untersagte, obwohl die DRE im Besitz einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung ist.
Lesen Sie hier das Urteil mit Begründung in voller Länge: URTEIL